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PV Anlage anmelden: So funktioniert‘s!

Anmeldung von Photovoltaikanlagen

Die Planung Ihrer Photovoltaikanlage ist im Gange und Sie fragen sich, welche bürokratischen Schritte hierbei anfallen? Sobald Ihre Solaranlage Strom ins öffentliche Netz einspeisen soll, müssen Sie Ihre PV Anlage anmelden. ZEO SOLAR steht Ihnen zur Seite und hilft Ihnen dabei, Ihre Photovoltaikanlage bei allen relevanten Behörden, wie dem Netzbetreiber, der Bundesnetzagentur, dem Finanzamt und dem Gewerbeamt, zu registrieren. So gewährleisten wir einen rechtskonformen Betrieb und ermöglichen Ihnen gleichzeitig, von Förderprogrammen zu profitieren.

Stand: Oktober 2023

PV Bürokratie im Überblick Das wichtigste auf einen Blick

  • Hier müssen Sie Ihre Photovoltaikanlage anmelden:
    • Meldung beim Netzbetreiber (übernimmt ZEO SOLAR)
    • Registrierung der PV Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
    • Anmeldung der PV Anlage beim Finanzamt (entfällt meist für private Betreiber)
    • Meldung der PV Anlage beim Gewerbeamt (entfällt meist für private Betreiber)
  • Ohne Eintragung ins Marktstammdatenregister entfällt der Anspruch auf Einspeisevergütung für den Strom den Sie ins öffentliche Netz einspeisen. Sie müssen Ihre PV Anlage anmelden, um Anspruch auf die Einspeisevergütung zu erhalten.
  • Die Erweiterung einer bereits registrierten PV Anlage sowie Batteriespeicher müssen zusätzlich angemeldet werden.
  • Für Photovoltaikanlagen, die vollständig autonom betrieben werden und nicht mit dem Stromnetz verbunden sind (bekannt als Inselanlagen), bestehen keine Pflicht und keine Notwendigkeit zur Anmeldung bei der Bundesnetzagentur.
  • Für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen fallen in der Regel keine Kosten an.

Anmeldung Photovoltaik PV Anlage anmelden: Behörden, Fristen und Meldepflichten für Solaranlagen und Speicher

Die Anmeldung Ihrer PV Anlage bei allen relevanten Behörden ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern ermöglicht es Ihnen auch, von Förderprogrammen und finanziellen Anreizen zu profitieren. Durch die Registrierung im Marktstammdatenregister werden Sie beispielsweise automatisch für bestimmte Förderungen berücksichtigt. Zusätzlich kann die Anmeldung Ihrer PV Anlage bei den relevanten Behörden auch Voraussetzung für den Erhalt von Einspeisevergütungen oder anderen finanziellen Unterstützungsmaßnahmen sein.

PV Anlage beim Netzbetreiber anmelden

Die Anmeldung einer PV Anlage bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber ist von entscheidender Bedeutung, um Ihr Solarsystem ordnungsgemäß und reibungslos in das öffentliche Stromnetz zu integrieren. Der Netzbetreiber prüft die Netzverträglichkeit der Photovoltaikanlage und gibt anschließend die Genehmigung zur Inbetriebnahme der Solaranlage. Da der Netzbetreiber für den reibungslosen Anschluss Ihrer PV Anlage ans Stromnetz verantwortlich ist, müssen Sie alle technischen Details Ihrer PV Anlage anmelden, um einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten. Diese Anmeldung darf auch vom Installateur vorgenommen werden, daher kümmern wir uns für Sie darum.

Wozu dient die Anmeldung der PV Anlage beim Netzbetreiber?

Ein Hauptgrund für die Anmeldung ist die sogenannte „Netz­verträglichkeits­prüfung“. Diese Prüfung ist ein wesentlicher Schritt, bei dem der Netzbetreiber die PV Anlage auf ihre Kompatibilität mit dem bestehenden Stromnetz überprüft. Hierbei werden Aspekte wie die Größe der PV Anlage, ihre Leistungsfähigkeit und ihre geografische Lage berücksichtigt. Ziel ist es sicherzustellen, dass die Einspeisung des Solarstroms in das Netz die Stabilität und Sicherheit des Gesamtsystems nicht beeinträchtigt.

Die Netz­verträglichkeits­prüfung gewährleistet nicht nur die Zuverlässigkeit des Stromnetzes, sondern auch die Sicherheit Ihrer PV Anlage. Durch die Einhaltung der Vorgaben des Netzbetreibers wird das Risiko von Störungen minimiert und Sie können die optimale Leistung Ihrer Solaranlage gewährleisten.

Unsere Experten von ZEO SOLAR übernehmen diesen Schritt für Sie. Wir kümmern uns um die Kommunikation mit dem Netzbetreiber und stellen sicher, dass alle erforderlichen Informationen ordnungsgemäß übermittelt werden.

Wie funktioniert die Anmeldung beim Netzbetreiber?

Die Anmeldung einer PV Anlage beim Netzbetreiber wird in der Regel vom Installateur durchgeführt und setzt sich aus zwei wichtigen Schritten zusammen: Der Anmeldung selbst und der Inbetriebsetzungsanzeige.

1. Anmeldung

Die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber ist der formelle Schritt, bei dem Sie die Existenz und den geplanten Betrieb Ihrer Solaranlage dem Netzbetreiber mitteilen. Hierbei werden verschiedene technische und administrative Angaben über die PV Anlage abgefragt, wie beispielsweise ihre Leistung, der Standort und weitere relevante Informationen. Diese Daten sind für den Netzbetreiber wichtig, um die Integration Ihrer Photovoltaikanlage in das Stromnetz zu planen und sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

2. Inbetriebsetzungsanzeige

Die Inbetriebsetzungsanzeige wird vom Installateur beim Netzbetreiber gemeldet, sobald Ihre PV Anlage tatsächlich installiert und betriebsbereit ist. Dabei wird der Netzbetreiber darüber informiert, dass Ihre PV Anlage jetzt in Betrieb ist und Solarstrom in das Stromnetz einspeisen kann. Diese Meldung ist wichtig, da der Netzbetreiber die Integration Ihrer Solaranlage in das Netz überwachen und sicherstellen muss, dass sie den geltenden Vorschriften und Richtlinien entspricht.

Beide Schritte, die Anmeldung und die Inbetriebsetzungsanzeige, sind essenziell, um sicherzustellen, dass Ihre PV Anlage ordnungsgemäß in das Stromnetz integriert wird und Sie den produzierten Solarstrom effizient nutzen können. Als erfahrener Meisterbetrieb unterstützen wir von ZEO SOLAR Sie beim gesamten Prozess, um sicherzustellen, dass alles reibungslos verläuft und Sie den maximalen Vorteil aus Ihrer PV Anlage ziehen.

💡 Übrigens: Ein Netzbetreiber kann die Anmeldung einer PV Anlage in der Regel nicht ablehnen, da er laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dazu verpflichtet ist, die PV Anlage ans Netz zu nehmen.

Meldefrist beim Netzbetreiber für eine reibungslose Inbetriebnahme

Da Ihr PV Anlage erst nach der Genehmigung durch den Netzbetreiber in Betrieb genommen werden darf, plant ZEO SOLAR für den Meldeprozess mindestens vier bis acht Wochen ein und legt den Montagetermin entsprechend fest. Hierdurch stellen wir sicher, dass die Inbetriebnahme Ihrer PV Anlage reibungslos erfolgt und mögliche Verzögerungen vermieden werden.

PV Komplettangebot Individuelle PV-Lösungen

ZEO SOLAR ist Ihr zuverlässiger Partner für maßgeschneiderte Photovoltaik Komplettangebote. Mit über 8.000 erfolgreich realisierten Projekten in Bayern stehen wir für Erfahrung und Qualität. Unser Team von Experten begleitet Sie von Anfang bis Ende – von der Beratung über die individuelle Planung bis hin zur professionellen Montage Ihrer PV-Anlage. Profitieren Sie von unserer Fachkompetenz und setzen Sie auf nachhaltige und effiziente Energiegewinnung.

Anmeldung der PV Anlage PV Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden

Eine der wichtigsten Anmeldungen für PV Anlagen und Solarstromspeicher ist die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Das Marktstammdatenregister ist eine Datenbank, die alle gas- und stromerzeugenden Anlagen sowie Batteriespeicher erfasst, die ans öffentliche Netz angeschlossen sind. Dieses zentrale Register fungiert als wichtige Informationsquelle für den Gas- und Strommarkt in Deutschland. Insbesondere gemeldete Photovoltaikanlagen werden erfasst, um das Angebot und die Nachfrage auf dem Strommarkt besser einschätzen zu können. Die im Marktstammdatenregister gesammelten Daten bilden eine unverzichtbare Grundlage für die Planung des weiteren Ausbaus der Stromnetze.

Diese Registrierung ist für alle Betreiber von PV Anlagen und Stromspeichern verpflichtend, die ihren erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen möchten. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister können Sie ab zwei Wochen vor Inbetriebnahme und sollten Sie bis spätestens 1 Monat nach der Inbetriebnahme Ihrer Solarstromanlage durchführen, da sonst der Anspruch auf Einspeisevergütung entfallen kann.

Die Einspeisevergütung ist eine finanzielle Vergütung, die Photovoltaik Betreibern für die Einspeisung des erzeugten Stroms ins öffentliche Stromnetz gewährt wird. Die Höhe der Einspeisevergütung wird in der Regel durch gesetzliche Regelungen oder staatliche Förderprogramme festgelegt. Die aktuellen Fördersätze können Sie hier einsehen.

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Wozu dient die Anmeldung der PV Anlage im Marktstammdatenregister?

Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist für Betreiber von Photovoltaikanlagen in Deutschland verpflichtend. Diese Maßnahme dient nicht nur der Erfassung und Transparenz der installierten PV Anlagen, sondern spielt auch eine wichtige Rolle für die Planung des Stromnetzausbaus. Die Bundesnetzagentur nutzt die im Register erfassten Daten, um das Angebot und die Nachfrage auf dem Strommarkt besser einschätzen und die Entwicklung des Netzausbaus entsprechend planen zu können.

Sowohl Privatpersonen, die ihre eigene Solaranlage betreiben, als auch gewerbliche Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Energielieferanten profitieren von dieser zentralen Datenerfassung.

💡 Beachten Sie bitte: Wenn Sie eine Photovoltaikanlage besitzen, die komplett unabhängig vom Stromnetz arbeitet, also eine sogenannte Inselanlage ist, müssen Sie diese nicht bei der Bundesnetzagentur anmelden. Inselanlagen sind eigenständige Systeme, die keinen Anschluss ans öffentliche Stromnetz benötigen und daher von der Anmeldepflicht im befreit sind. Diese Ausnahme gilt sowohl für Privatpersonen als auch für gewerbliche Betreiber.

Wie funktioniert die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur?

Die Anmeldung der PV Anlage im Marktstammdatenregister ist ein einfacher Prozess, den Sie eigenständig online in nur wenigen Minuten durchführen können. Dazu besuchen Sie die Website der Bundesnetzagentur und registrieren sich als Betreiber. Anschließend können Sie Ihre PV Anlage anmelden, indem Sie Informationen über den Standort sowie technische Daten angeben.

Da die technischen Daten je nach Art der PV Anlage variieren, bietet die Bundesnetzagentur online Hilfen und Anleitungsvideos an, die Ihnen den Registrierungsprozess Schritt für Schritt erklären. Durch diese Hilfen können Sie Fehler bei der Anmeldung von Photovoltaikanlagen vermeiden und den Vorgang reibungslos abschließen:

1. Registrierung als Anlagenbetreiber

Der erste Schritt ist die Erstellung eines Benutzerkontos und die Registrierung als PV Anlagenbetreiber im Markt­stammdaten­register. In diesem Video erfahren Sie, wie Sie sich schnell und einfach anmelden und Ihre persönlichen Daten korrekt hinterlegen.

2. Anmeldung der PV Anlage

Das zweite Video behandelt die eigentliche Anmeldung der PV Anlage im Markt­stammdaten­register. Hier erfahren Sie, welche Daten Sie angeben müssen und wie Sie Ihre PV Anlage anmelden und gegebenenfalls Ihren Speicher registrieren.

💡 Es ist wichtig zu beachten, dass Betreiber, die einen Batteriespeicher nutzen, diesen zusätzlich separat zur PV Anlage anmelden müssen. Ebenso muss eine bestehende Photovoltaikanlage, die erweitert wird, erneut im Marktstammdatenregister registriert werden.
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Meldefrist zur Eintragung der PV Anlage bei der Bundesnetzagentur

Für die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme ausschlaggebend. Um den Ablauf möglichst reibungslos zu gestalten, empfehlen wir Ihnen, die Anmeldung Ihrer PV Anlage parallel zur Inbetriebnahme vorzunehmen.

Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Schritte rechtzeitig erledigen und Ihren Anspruch auf Einspeisevergütung nicht verfallen lassen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, Ihre geplante Inbetriebnahme bis zu 14 Tage im Voraus im Markt­stammdaten­register (MaStR) zu hinterlegen, um Zeitpuffer zu schaffen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Sie spätestens einen Monat nach der tatsächlichen Inbetriebnahme Ihre PV Anlage anmelden müssen. Diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie sollten sie unbedingt einhalten, um eventuelle Bußgelder oder andere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

PV Anlage beim Finanzamt anmelden

Steuerrechtlich gesehen hat der Betrieb einer PV Anlage steuerliche Auswirkungen, da Sie für den eingespeisten Strom eine Einspeisevergütung erhalten. Das Finanzamt betrachtet dies als Verkauf von Strom und somit als unternehmerische Tätigkeit. Daher ist es immer wichtig, Ihre Solaranlage und deren Einnahmen beim zuständigen Finanzamt anzumelden, um Ihre steuerliche Situation erfassen zu können.

Durch die Meldung Ihrer Einnahmen beim Finanzamt werden Sie als Unternehmer steuerlich erfasst. Dabei erhalten Sie eine unternehmerische Steuernummer. Kleinunternehmer haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich freiwillig zu melden.

💡 Neu: Seit dem Jahr 2023 wurde die steuerliche Betrachtung von Photovoltaikanlagen unter 30 kWp deutlich vereinfacht. Anders als bisher sind Ihre Einnahmen ab 2023 automatisch von der Ertragssteuer befreit und eine Anmeldung beim Finanzamt ist nicht mehr notwendig. Mehr zu den Freigrenzen beim Finanzamt erfahren Sie hier. Zudem wurde die Mehrwertsteuer beim Kauf und der Installation einer neuen PV Anlage auf 0% gesenkt, was eine attraktive Entlastung für die Betreiber darstellt.

Warum musste man PV Anlagen beim Finanzamt anmelden?

Bis 2023 galt für Angestellte wie Selbstständige: Wer eine PV-Anlage betreibt, die ans öffentliche Stromnetz gekoppelt ist, muss beim Finanzamt gemeldet werden. Da der Betreiber für den eingespeisten Strom eine Vergütung erhält, wurde dieser vom Finanzamt als gewerblich tätiger Unternehmer angesehen. Die Inbetriebnahme markierte hierbei den Beginn einer gewerblichen Tätigkeit. Daher war die Anmeldung unerlässlich, um Ihre gesetzlichen Pflichten als gewerblich tätiger Unternehmer zu erfüllen.

Wer ist von der Meldung der Umsatz- und Einkommenssteuer befreit?

Bisher waren nur Inselanlagen, die nicht ans öffentliche Netz angeschlossen sind, von der Anmeldung befreit. Die Meldung beim Finanzamt entfällt nun auch für die meisten privaten Betreiber. Sie ist jedoch nach wie vor verpflichtend, wenn sie bereits Gewerbetreibender sind. Ob Sie von den neuen Freigrenzen profitieren können (meist 30 kWp), sollten Sie individuell mit Ihrem Steuerberater prüfen.

💡 Wichtig für Bauherren: Wenn Sie Bauleistungen im Zusammenhang mit Ihrer PV Anlage in Anspruch nehmen, können Sie eine Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen beantragen. Diese Bescheinigung entlastet Sie von der Verpflichtung, Steuerabzugsbeträge einzubehalten und ans Finanzamt abzuführen.

Hier finden Sie die Freistellungsbescheinigung zum kostenlosen PDF-Download bei ZEO SOLAR.

Wie funktioniert die Anmeldung beim Finanzamt?

In Ausnahmefällen sind Sie nach wie vor verpflichtet, die PV Anlage und deren Betrieb beim Finanzamt anzumelden. Diese Meldung können Sie über das ELSTER Internetportal vornehmen. Dazu füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von Einzelunternehmen aus. Damit das Finanzamt eine angemessene steuerliche Behandlung der Solaranlage vornehmen kann, werden folgende Daten benötigt:

  • Persönliche Daten
  • Stammdaten der Photovoltaikanlage und Inbetriebnahmedatum
  • Erste Kalkulation der Höhe der Einnahmen
  • Marktstammdatenregister-Nummer(n)
  • Nachweis über den Erwerb der PV Anlage
  • Vertrag mit dem Netzbetreiber: Einspeisevergütung oder Direktvermarktung
Es ist wichtig, die Frist einzuhalten: Innerhalb des ersten Monats nach Inbetriebnahme der PV Anlage muss das Finanzamt über den Fragebogen informiert werden, ob der erzeugte Strom verkauft oder ins Netz eingespeist wird. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Inselanlagen und private PV Anlagen müssen meist nicht beim Finanzamt registriert werden.

Meldefristen zur Anmeldung und Übermittlung der Einnahmen beim Finanzamt

In Deutschland müssen Betreiber von Solaranlagen ihre Einnahmen in der Regel im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung angeben. Die Einkommensteuererklärung wird in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben.

Die Anmeldung Ihrer PV Anlage beim Finanzamt muss spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme erfolgen. Für diese Registrierung fallen keine Kosten an.

PV Anlage beim Gewerbeamt anmelden

Ein weiterer Schritt der rechtlich bei der Anmeldung der PV Anlage zu beachten ist, ist die Gewerbeanmeldung. Wir verraten Ihnen wer von der Anmeldepflicht befreit und für wen die Meldung beim Gewerbeamt verpflichtend ist und welche Fristen und Kosten zu beachten sind.

Wer ist von der Anmeldung befreit?

In Bayern müssen private Betreiber von Photovoltaikanlagen in der Regel keine gesonderte Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt vornehmen, wenn es sich um eine Photovoltaikanlage auf einem Privathaus handelt und keine gewerbliche Nutzung vorliegt.

Seit 2023 sind Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von unter 30 kWp pro Einfamilienhaus (bzw. 15 kWp pro Wohneinheit) von der Gewerbesteuer und der Gewerbeanmeldung befreit, um die Förderung erneuerbarer Energien zu stärken.

Es entfällt die Gewerbesteuer, solange die PV Anlage nicht auf einem gewerblich genutzten Gebäude, wie beispielsweise einer Lagerhalle oder einem Bürogebäude, installiert wird. Auch der jährliche Gewerbesteuer Freibetrag von 24.500€ wird bei privaten Solaranlagen nur in den seltensten Fällen überschritten. Solange Ihre Photovoltaikanlage den Freibetrag von 24.500€ Gewinn also nicht übersteigt, müssen Sie bezüglich des Gewerbeamts bei privater Nutzung nicht aktiv werden.

Für wen ist die Meldung beim Gewerbeamt verpflichtend?

Ob Sie für Ihre Photovoltaikanlage ein eigenes Gewerbe anmelden müssen, hängt also unter anderem vom Gewinn der PV Anlage ab. Überschreitet dieser den jährlichen Freibetrag von 24.500 € müssen Sie Kontakt mit dem lokalen Gewerbeamt aufnehmen. Dies trifft auch zu, wenn Ihre Solaranlage auf einem gewerblich genutzten Gebäude installiert wird. In diesem Fall müssen Sie unabhängig von der Anlagengröße und dem Gewinn Gewerbesteuer zahlen. Sollte Ihre PV Anlage mehr als 30 kWp pro Einfamilienhaus (bzw. mehr als 15 kWp pro Wohneinheit) betragen, sind Sie ebenfalls zur Anmeldung der PV Anlage beim Gewerbeamt verpflichtet.

Wie funktioniert die Anmeldung beim Gewerbeamt?

Die Anmeldung einer PV Anlage beim Gewerbeamt kann je nach Region und den örtlichen Bestimmungen variieren. Im Allgemeinen sollten Sie jedoch die folgenden Schritte befolgen:

  1. Informieren Sie sich: Zunächst ist es wichtig, sich über die örtlichen Vorschriften und Verfahren zur Anmeldung einer PV Anlage beim Gewerbeamt zu informieren. Dies kann online auf der Website der zuständigen Behörde oder persönlich vor Ort erfolgen.
  2. Unterlagen zusammenstellen: Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen vor, die für die Anmeldung Ihrer PV Anlage benötigt werden. Dies können beispielsweise Ihr Personalausweis, die Standortgenehmigung für die PV Anlage, Informationen zur Anlagenkapazität und zum geplanten Betrieb sein.
  3. Termin vereinbaren: In einigen Fällen ist es erforderlich, vorab einen Termin beim Gewerbeamt zu vereinbaren, um die Anmeldung Ihrer PV Anlage durchzuführen.
  4. Persönliche Anmeldung: Begeben Sie sich zum vereinbarten Termin zum Gewerbeamt und melden Sie dort Ihre PV Anlage an. Füllen Sie alle notwendigen Formulare aus und reichen Sie die vorbereiteten Unterlagen ein.
  5. Gebühren entrichten: Je nach Gemeinde oder Stadt können Gebühren für die Anmeldung erhoben werden. Diese liegen in der Regel im niedrigen bis mittleren zweistelligen Bereich.
  6. Bestätigung erhalten: Nach der Anmeldung erhalten Sie in der Regel eine Bestätigung oder eine Gewerbeanmeldung, die bescheinigt, dass Ihre PV Anlage ordnungsgemäß beim Gewerbeamt registriert ist.

Es ist wichtig, den Anmeldeprozess rechtzeitig und vollständig durchzuführen, um sicherzustellen, dass Ihre PV Anlage gesetzeskonform betrieben wird. Bei Unklarheiten oder Fragen können Sie sich an das Gewerbeamt wenden oder gegebenenfalls professionelle Hilfe von einem Steuerberater oder einem Solarfachbetrieb in Anspruch nehmen.

Meldefrist für Gewerbetreibende beim Gewerbeamt

Die Frist zur Anmeldung von Photovoltaikanlagen liegt zumeist bei vier Wochen. Für gewerbliche Betreiber von Photovoltaikanlagen in Bayern gelten grundsätzlich die allgemeinen Meldefristen für Gewerbebetriebe. Da diese je nach Gemeinde und Ort variieren können, sollten Sie sich direkt bei der zuständigen Gemeindeverwaltung oder dem Gewerbeamt erkundigen.

Für die Gewerbeanmeldung wird in der Regel eine Gebühr im niedrigen zweistelligen Bereich vom Gewerbeamt erhoben (je nach Standort zwischen 15.- und 60.- Euro).

Anmeldung von PV Anlagen 👉 ZEO SOLAR Checkliste: Alle Behörden und Fristen auf einen Blick

Wo, wann und wie müssen Sie Ihre PV Anlage anmelden? Finden Sie alle Behörden und Fristen noch einmal in unserer ZEO SOLAR Checkliste:

BEHÖRDE WAS WANN WER
✅ Netz­betreiber Anschluss ans öffentliche Stromnetz (Netzverträglich-keitsprüfung) 4- 8 Wochen vor Inbetriebnahme Übernimmt ZEO SOLAR
✅ Bundes­netz­agentur Erfassung im PV Meldeportal der Bundesnetzagentur (Einspeisevergütung) Bei Inbetriebnahme (ab zwei Wochen vor Inbetriebnahme, spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme) Betreiber der PV Anlage
✅ Finanz­amt Steuerliche Erfassung der PV Anlage und der Einnahmen ab 30 kWp (bzw. 15 kWp) Leistung Anmeldung spätestens 1 Monat nach Inbetriebnahme Betreiber der PV Anlage
✅ Gewerbe­amt Übermittlung der Erträge für Gewerbesteuer ab 30 kWp (bzw. 15 kWp) Leistung oder Gewinn über 24.500 € Variiert je nach Gemeinde, meistens 4 Wochen Entfällt meist für private Betreiber

Die Anmeldung Ihrer PV Anlage umfasst verschiedene Behörden und Vorschriften und kann für Laien ein komplexer und zeitaufwändiger Prozess sein. Mit uns als PV Meisterbetrieb an Ihrer Seite können Sie diesen Vorgang jedoch problemlos bewältigen. Vereinbaren Sie noch heute ein Beratungsgespräch mit unseren Solarexperten bei Ihnen vor Ort.

Photovoltaik Garantie Noch fragen?

Sie haben noch Fragen rund ums Thema Photovoltaik und möchten gern ein unverbindliches Angebot inklusive individueller Fachberatung? Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für Ihre persönliche Beratung vor Ort und kontaktieren uns unter der 08636 – 23 987 90.

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